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Samstag, 30. September 2023

[Das hohe

Musikzeitschriften im Portrait: Schwäbische Sängerzeitung

Das hohe "C" aus dem PC

Software für Chöre

(ungefähr 4 Seiten)

Schwäbische Sängerzeitung 3/99

Für Musikverlage sind sie der Alptraum vieler schlafloser Nächte und auch die GEMA kämpft einen schier aussichtslosen Kampf wie einst Don Quichote gegen die Windmühlen. Die Rede ist von den Programmen, die aus jedem Benutzer einen Komponisten, einen Verleger oder einen Notenschreiber machen.

Der Notensatz erlebte in den vergangenen Jahren eine Revolution, die man nur mit der Erfindung der Buchdruckerkunst vergleichen kann. Doch ist er nur das kleinste Glied in der Kette, die Verlegern und Urheberrechtlern heute so viel Kopfzerbrechen macht.

Alles ist möglich

Jeder nachweislich noch so Unmusikalische kann heute Töne ins Mikrophon und damit Noten in den PC singen, sie von speziellen Computerprogrammen arrangieren lassen und als Komposition bei der GEMA einreichen. Natürlich wird ihm das nicht viel helfen, wenn sie nicht gespielt und aufgeführt werden oder auf CD erscheinen, denkt man. Falsch gedacht: Immer wieder versuchen schwarze Schafe die Urheberrechtsgesellschaften zu betrügen, indem sie angebliche Aufführungen melden, bei denen ihre Werke angeblich ein Publikum finden. Das sog. Papiergeschäft der Musikverlage ist inzwischen ein Zusatzgeschäft ohne größere Gewinnspannen geworden. Das große Geld wird mit den Copyrights gemacht.

Ein anderes Problem: Seit vielen Jahren kämpfen Musikverlage gegen die Unsitte des wilden Kopierens, die für die Verlagsbranche Millionenverluste in zweistelliger Höhe gebracht hat. Die technischen Möglichkeiten gehen heute einen Schritt weiter: Vorbei die Zeit des nur Kopierens! Stattdessen können Noten eingescannt, verändert und neu ausgedruckt werden, so daß die Herkunft meist nur noch schwer zu klären ist. Dies gilt ebenso für das große Repertoire der klassich-romantischen Musik. Freilich hat die Entwicklung auch ihre positiven Seiten. Jeder weiß, daß die Uhr nicht zurückgedreht werden kann, daß sich die Urheberrechtslage stets den Gegebenheiten anzupassen hat, die sie vorfindet. Dies gilt gleichermaßen für das Tonträgergeschäft, das heute unter den billigen CD-Brennern und der problemlosen digitalen Vervielfältigungsmöglichkeit von Musikstücken via Internet oder von CD zu CD zu leiden hat.

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