Musikzeitschriften im Portrait: Üben & Musizieren
Musikschule zwischen Bildung und Edutainment
9 Thesen zum Zusammenhang von Bildungsauftrag der Musikschule, Lehrplanwerk der Verbände und Instrumentalschulen von Peter Röbke, aus: Üben & Musizieren 3/2002
(ungefähr 8 Seiten)
1 Musikschulen müssen sich als öffentliche Bildungseinrichtungen
legitimieren
Der Besuch einer öffentlichen Musikschule stellt eine sinnvolle
Freizeitbeschäftigung dar und von einer lebendigen Musikschule darf man
Impulse für das kulturelle Klima ihres kommunalen Umfelds erwarten - diese
Feststellungen treffen sicher zu, gelten aber auch für privat betriebene
Tanz- oder Reitschulen, ohne dass diese mit dem Verweis auf ihre Bedeutung
für Freizeit und Kultur größere Beträge aus Steuermitteln erwarten würden.
Und dass in allen genannten Fällen nachhaltig Fähigkeiten und Fertigkeiten
(für Tanz, Reitsport oder Violinspiel) erworben werden, steht außer Frage.
Dennoch beansprucht nur die Musikschule einen erklecklichen Betrag
öffentlichen Geldes.
Musikschule ist eine reichlich teure Angelegenheit und eine triftige
Begründung für die budgetäre Sonderstellung einer außerschulischen und in
der Freizeit zu besuchenden Einrichtung ist vermutlich nur zu finden, wenn
sich die Musikschule in besonderer Weise allgemeinen und fachspezifischen
Bildungszielen verpflichtet weiß. Dass auch das Reiten der
Persönlichkeitsentwicklung zuträglich ist, muss deshalb nicht in Abrede
gestellt werden und überhaupt werden auch marktorientierte Unternehmungen
(wie etwa private Akkordeon- oder Keyboardschulen) durchaus auch relevante
Bildungswirkungen erzielen können. Nichtsdestoweniger müssen aber
öffentliche Musikschulen - bei Strafe des Entzugs von Haushaltsmitteln -
sich in besonderer Weise verpflichtet fühlen, die Persönlichkeiten ihrer
Schüler zu entwickeln, musikalische und ästhetische Bildung zu vermitteln -
wer sich nur auf das Vermitteln instrumentaler Fertigkeiten beschränkt, wird
sich zunehmend in Argumentationsnöten befinden.
Der Blick in die offiziellen Dokumente des Musikschulwesens - und ich ziehe
hier das Lehrplanwerk des Verbandes deutscher Musikschulen und den
Gesamtösterreichischen Rahmenlehrplan der Konferenz österreichischer
Musikschulwerke heran - lässt Wünsche offen. Der VdM neigt zu tautologischen
Begründungen wie: Die Aufgabe der Musikschule sei es, an die Musik
heranzuführen, oder Aufgabe intensiver Musikschularbeit sei die besondere
Förderung besonders begabter Schüler - wer hätte das gedacht! Ist es denn
überhaupt zweifelsfrei ausgemacht, dass das Musizieren zur "Ausstattung"
eines jungen Menschen gehören muss und daher im öffentlichen Interesse
liegt? Der österreichische Rahmenplan schlägt hingegen einen etwas anderen
Ton an und enthält gleich zu Beginn die Aussage: "Die Musikschule sieht sich
einem Bildungsauftrag verpflichtet, der im Einklang mit dem
allgemeinbildenden Schulwesen zu einem umfassenden Kultur- und
Kunstverständnis führt." In der Folge wird die Bedeutung der musikalischen
Ausdrucksfähigkeit für die Persönlichkeit eines Menschen ebenso angesprochen
wie mögliche Transfereffekte oder die Tauglichkeit der Musik als
"Lebens-Mittel" (und ebenfalls, dass Musikschulen nicht nur den
Berufsnachwuchs oder Laienmusiker, sondern auch Konzertbesucher heranbilden
können). Ob solche Aussagen Sonntagsrede bleiben oder im Alltag des
Musikschulunterrichts zur Realität werden, steht natürlich auf einem anderen
Blatt.
[weiter...]
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