Musikzeitschriften im Portrait: Musik & Bildung
Handeln? - Handeln!
Überlegungen zu einer an sich selbstverständlichen Voraussetzung des Musikunterrichts von Hans Bäßler, aus: Musik & Bildung 6/98
(ungefähr 7 Seiten)
wahrscheinlich noch die meisten MusiklehrerInnen aus ihren
musikpädagogischen Veranstaltungen im Studium vor etwa 15 bis 20 Jahren:
den Streit zwischen der Gruppe der sog. "Handlungsorientierten" und den
"Hermeneutikern". Wer sich damals nicht an diesem Streit beteiligen
konnte oder wollte, bekam sehr schnell den Stempel des Ignoranten
aufgedrückt, der noch nicht begriffen hatte, was die musikpädagogische
Stunde geschlagen hatte. Dieser Streit orientierte sich im wesentlichen
an drei Publikationen, die noch heute Gegenstand vieler Prüfungen im
ersten und/oder zweiten Staatsexamen sind: Karl Heinrich Ehrenforths
Verstehen und Auslegen (1971)1, Christoph Richters Theorie und Praxis
der didaktischen Interpretation (1976)2 und Hermann Rauhes et. al. Hören
und Verstehen (1975).3
Eines fällt aus heutiger Sicht auf: Der Streit rankte sich um Arbeiten,
von denen man sagen kann, daß sie (bei allen gegenteiligen Bekenntnissen
in den Texten) mit der unterrichtlichen Praxis direkt eigentlich nur
wenig zu tun hatten. Selbst der Praxisteil in Richters Band beabsichtigt
weniger eine unmittelbare unterrichtliche Hilfe, sondern versucht eine
Brücke zwischen allgemeinen geistesgeschichtlichen Einsichten und
speziellen musikwissenschaftlichen sowie musikalisch-analytischen
Gesichtspunkten zu schlagen.
Zugleich verwendete man in diesem Streit gern bestimmte Schubladen, in
die die jeweilige gegnerische Position eingepaßt wurde: So behauptete
man gern, die Didaktische Interpretation von Musik sei im wesentlichen
gymnasial, die Handlungsorientierung aber für die anderen Schularten,
besonders aber für die Grund- und Hauptschule gedacht. Oder auf eine
kurze Formel gebracht: die erstere sei intellektualistisch, die zweite
praktizistisch. Beide Zuordnungen haben sich als sachlich falsch
erwiesen, weil sie nicht begriffen, daß es in den Unterrichtsprozessen
weder ein Handeln ohne Reflexion dessen geben kann, was be-handelt
werden soll, noch eine Interpretation, die das konkrete Handeln nicht
einbezieht. Geradezu unsinnig aber ist die Zuweisung zu einer bestimmten
Schulart, als ob in der einen nur gehandelt, in der anderen nur gedacht
würde.
[weiter...]
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